AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Ladengeschäft

Rad- und Triathlonshop

Bahnhofstraße 84, 63263 Neu-Isenburg,

 

 

im folgenden „Händler“ genannt,

Stand 31. März 2004


Präambel

 Der Händler betreibt seit 15Jahren ein Fachgeschäft für Fahrrad- und Fahrradzubehörhandel mit angebundener Fachwerkstatt. Er ist spezialisiert auf die individuelle Beratung und den Verkauf von hochwertigen Rennräder, Mountainbikes für Wettkampf und Training, sowie für Sportfahrräder. Darüber hinaus bietet der Händler individuelle Vermessung der Kunden und den Aufbau von optimierten und angepassten Fahrrädern an. Der Händler bietet den Kunden eine umfangreiche Auswahl von Laufrädern, die entweder manuell oder mechanisch gefertigt sind

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, im folgenden AGB genannt, finden Verwendung beim Verkauf von beweglichen Sachen an den Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf) und sonstige Leistungen des Händlers, wie z.B. Reparaturen oder die Herstellung von individuell hergestellten Sachen, wie Laufräder oder ähnlichen Sachen im Rahmen des Fahrradzubehörs.

Abweichende Regelungen bei dem Verkauf oder sonstigen Leistungen an Unternehmer  sind im folgenden gesondert aufgeführt und bezeichnet.

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1.1  Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person bzw. eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kunden des Händlers können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

1.2  Alle Lieferungen und Leistungen des Händlers erfolgen auf der Grundlage dieser AGB, diese gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

1.3  Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Regelungen von diesen AGB oder die Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern sind nur dann gültig, wenn der Händler sie schriftlich bestätigt.

1.4  Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen, die hierzu nicht ausdrücklich vom Händler bevollmächtigt sind, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich von dem Händler bestätigt werden.

1.5  Der Händler verpflichtet sich gegenüber den Kunden seiner Verpflichtung aus den Regelungen der § 312 b, c, d und e BGB, über die Mitteilung der erforderlichen Informationen und die Einhaltung weiterer Verpflichtungen nachzukommen, soweit es sich um ein Fernabsatzgeschäft im Sinne der           §§ 312 b ff BGB handelt. Diese Verpflichtung besteht nicht gegenüber Kunden, die Unternehmer sind und soweit sie durch die gesetzlichen Regelungen des      § 312 e Abs. II BGB ausgeschlossen werden kann. Weitere Informationspflichten des Händlers aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Auf die besonderen AGB für den Fernabsatz des Händlers wird ausdrücklich hingewiesen. Diese können auf der Homepage des Händlers unter www.rad-triathlonshop.de eingesehen und heruntergeladen werden.

1.6  Die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Waren festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter, z.B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit, keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1    Die ausgestellten und beworbenen Produkte sowie Leistungen stellen kein bindendes Angebot des Händlers dar; diese stellen vielmehr eine Aufforderung an den interessierten Kunden dar, dem Händler gegenüber ein verbindliches Angebot zum Kauf der Ware in dem Ladengeschäft zu unterbreiten.

2.2    Verbindliche Annahmeerklärungen des Händlers setzen die schriftliche Bestätigung oder die Lieferung der bestellten Ware durch den Händler voraus. Die schriftliche Bestätigung kann sowohl durch Brief als auch per Telefax erfolgen. Wenn der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, dann erfolgt die Bestätigung des Eingangs der Bestellung auch auf diesem Wege. Die Annahmeerklärung des Händlers kann auf diesem Wege erfolgen.

2.3    Der Händler übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Händlers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Händler wird den Käufer unverzüglich über die nicht recht­zei­tige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; der Händler wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

2.4    Technische Änderungen sowie Änderungen der Ware von Form, Beschaffenheit, Farbe und / oder Gewicht sind im Rahmen der Zumutbarkeit für den Kunden ausdrücklich vorbehalten.

2.5    Druckfehler, Schreibfehler und Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen; Verzug

3.1   Die jeweils angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche   

        Mehrwertsteuer. Dem Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten bei der 


         Bestellung durch Nutzung von Fernkommunikationsmitteln.

3.2       Die Bezahlung der Ware sowie die Zahlung der eventuell anfallenden 

        Versandkosten und Zusatzkosten kann der Kunde per Überweisung auf das  

        angegebene Geschäftskonto als Vorkasse oder per Nachnahme vornehmen.   

3.3   Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Käufer

        kommt ohne weitere Erklärungen des Händlers 7 (sieben) Tage nach dem  

        Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des  

        Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht  

        nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und  

        den voraussichtlichen Kos­ten der Nacherfüllung insbesondere einer

         Mangelbeseitigung steht.

3.4  Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in  

       Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Kalenderjahr (§ 247   

       BGB) zu verlangen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden  

       nicht höher als 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ist. Dem Händler ist  

       der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden als in Satz 1 bezeichnet,  

       entstanden ist. Ist der Kunde ein Unternehmer, dann gelten die gesetzlichen

        Regelungen über den Zahlungsverzug und die Höhe des Verzugszinses.

3.5  Das Recht zur Aufrechnung besteht für den Kunden ausschließlich mit 

       unstreitigen Gegenforderungen oder rechtskräftig titulierten Ansprüchen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

4.1  Das Eigentum an der gelieferten Ware behält sich der Händler ausdrücklich bis  zur vollständigen Bezahlung vor. Überweisungen oder Scheckzahlungen, bzw. Zahlungen im elektronischen Zahlungsverkehr (EC-Karte, Kreditkarte, usw.) gelten erst dann als erfolgt, wenn der fällige Betrag unwiderruflich auf dem angegebenen Geschäftskonto des Händlers gutgeschrieben ist und dieser uneingeschränkt darüber verfügen kann.

4.2      Ist die Vertragspartei ein Unternehmer, dann behält sich der Händler das Eigentum an der gelieferten Ware ausdrücklich bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der laufenden Geschäftsbeziehung bestehenden Verbindlichkeiten vor.

§ 5 Versandbedingungen

 5.1  Ab einem Bestellwert von EUR 2.500,00 erfolgt der Versand im Bereich des 

Gebietes der Bundesrepublik Deutschland versandkostenfrei. Bei Bestellungen  

unterhalb diesen Wertes trägt der Kunde die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung des Händlers; es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert der Bestellung.

 5.2    Für den Versand außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland werden die angefallenen Kosten für den Versand durch einen Paketdienst oder Spediteur, ab der Niederlassung des Händlers weiter berechnet. Diese können bei Bestellung abgefragt werden.

 5.3    Der Händlern ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Die Kosten für die Folgelieferung hat in diesem Fall der Kunde zu tragen.

5.4    Ist der Käufer ein Unternehmer, dann geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf ihn über, sobald die Waren an die den Transport ausführende Person übergeben ist oder zwecks Versendung den Einflussbereich des Händlers Verlassen hat.  Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, dann geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über.

 5.5    Durch die Versendung verursachte Schäden an der Verpackung und / oder an der bestellten Ware, die ohne weiteres und ohne große Untersuchung der Lieferung zu erkennen sind, soll der Kunde der den Transport ausführenden Person vor Abnahme der Lieferung anzuzeigen. Diese Mitteilung soll auch in einem angemessenem Zeitraum nach Annahme der Lieferung, an den Händler erfolgen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums, dem Händler schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrügen sind dabei so detailliert wie dem Kunde möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für die Mängelrechte des Kunden dar, wenn dieser Verbraucher ist. Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, hat die Mängelrüge unverzüglich an den Händler zu erfolgen (§ 377 HGB). Für den Fall, dass die Mängelrüge nicht unverzüglich erfolgt,  gelten die gesetzlichen Regelungen.

5.6    Der Händler hat Sachmängel der Lieferung, welche er von Dritten bezieht und unverändert an den Kunden weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit des Händlers bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.

 5.7    Wird der Versand der Lieferungen auf Wunsch des Kunden um mehr als 2 (zwei) Wochen nach einem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft des Händlers verzögert, kann der Händler pauschal für jeden Monat (ggf. zeitanteilig) ein Lagergeld in Höhe von 1 % des Preises des Liefergegenstandes, höchstens jedoch EUR 50,00 berechnen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Händler kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.Dem Händler ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

 § 6 Sachmängel und Gewährleistung

           6.1  Ist der Kunde Verbraucher, dann gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB über den Verbrauchsgüterkauf. Insbesondere kann der Kunde in dem Fall, dass Sach- oder Rechtsmängel an der Ware vorliegen, entsprechend der gesetzlichen Regelungen Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, den Kaufpreis mindern, von dem Vertrag zurücktreten und in besonderen Fällen Schadensersatz bzw. den Ersatz vergeblicher Aufwendungen fordern. Bei nur unerheblichen Mängeln an der Sache steht dem Kunde jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

6.2  Ist der Kunde Unternehmer, dann behält sich der Händler vor, bei Mängel an der Ware zunächst nach seiner Wahl die Gewährleistung durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu erbringen. Verlangt der Kunde die Beseitigung des Mangels, dann liegt ein Fehlschlagen der Beseitigung erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch vor. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Davon unberührt bleibt auch das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz statt der Leistung von dem Händler zu verlangen.

6.3  Mängelansprüche des Unternehmers bestehen dann nicht, wenn eine nur unerhebliche Abweichung von der Beschaffenheit oder eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Sache vorliegt

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung

 

7.1    Der Händler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Händlers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Händler nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden z.B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Abschnittes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Diese Regelung erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leis­tung und Schadensersatz statt der Leis­tung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer 7.3, die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer 7.5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7.2    Ist der Kunde Unternehmer, dann ist die Haftung des Händlers auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypische, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. anderen Sachen, entstehen und wegen der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit.

7.3    Der Händler haftet bei Verzögerung der Leis­tung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Händlers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leis­tung wird die Haftung des Händlers für den Schadensersatz neben der Leis­tung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leis­tung auf 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer dem Händler etwagesetzten Frist zur Leis­tung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7.4    In Fällen höherer Gewalt verlängern sich Liefertermine und Fristen entsprechend der Dauer der Ereignis.

7.5    Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leis­tung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils des Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

 

§ 8 Rücktrittsrecht

 

Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Händler die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Händlers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den Regelungen in § 6 dieser AGB und den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 9 Verjährung

 

9.1  Für die Verjährungsfristen gelten die gesetzlichen Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs, soweit davon in den folgenden Regelungen keine Abweichungen getroffen sind.

9.2  Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr.

9.3  Soweit ein neue Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr.

9.4  Die Verjährungsfristen nach den vorstehenden Punkten  9.2 und 9.3 gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Händler, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

9.5  Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:

 

       a)Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes;

       b)Die Verjährungsfristen der Punkte 9.2 und 9.3 gelten im Übrigen auch nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit der Händler eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

       c)  Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche des Weiteren nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

9.6  Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.

9.7  Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

9.8  Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

9.9  Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

 

 

 

 

 

§ 10 Sonstige Leistungen des Händlers (außer Verbrauchsgüterkauf )

 

10.1  Diese abweichenden Regelungen gelten für Verträge mit Kunden, wenn es sich um sonstige Leistungen des Händlers, mit Ausnahme des Verbrauchsgüterkaufs nach § 474 BGB handelt. Soweit hier nicht von den vorstehenden Regelungen abgewichen wird, gelten diese auch für die sonstigen Leistungen des Händlers. 

 

10.2  Der Händler ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistung bzw. Neuherstellung des Werkes verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB Schadensersatz statt der Leistung zu fordern.

10.3  Für den Fall, dass der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder Selbstvornahme durchführen will, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Davon unberührt bleiben die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit einer Fristsetzung.

10.4  Die Vergütung der sonstigen Leistung ist in vollem Umfang bei Abnahme fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung des Händlers 7 (sieben) Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Fall des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, wenn dieses nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung ( insbesondere der Mängelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeit geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit (angeblichen) Mängeln behafteten – Arbeiten steht.

10.5   Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Händler, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen. Die vorstehende Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:

          Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes.

Sie gilt auch nicht, wenn der Händler den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit der Händler eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Hat der Händler einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in Abs. 1 genannten Frist die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne die Arglist gelten würden.

          Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

10.6  Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der  Abnahme. Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.  Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.     Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

 

 

 

§ 11 Datenschutz

 

         Personenbezogene Daten werden von dem Händler gespeichert, soweit deren Speicherung für das Vertragsverhältnis und die Abwicklung notwendig und erforderlich ist. Darüber hinaus verpflichtet sich der Händler, alle gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutz, insbesondere BDSG, TDSV, TDDSG, Hessisches Datenschutzgesetz usw., einzuhalten. Der Händler verpflichtet sich weiter, auch seine Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen, auf die Einhaltung dieser Vorschriften zu verpflichten.

 

 

§ 12 Schlussbestimmungen

 

12.1  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, dann betrifft dies nicht die Wirksamkeit der getroffenen Regelungen insgesamt. Unwirksame Regelungen und fehlende Regelungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen oder zu ergänzen, die nach dem wirtschaftlichen oder rechtlichen Sinn der Regelungen dem Wille der Vertragsparteien entsprechen. Diese gilt auch, falls eine dieser Regelung unwirksam werden sollte.

 

12.2  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

12.3 Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen    Rechts, dann ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen, der Sitz des Händlers.

 

Adresse:

 

Rad- und Triathlon Shop

Bahnhofstraße 84

63263 Neu-Isenburg

 

Inhaber: Patrick Behrens

 

USt-ID Nr.:  DE   113 999 019

 

Telefon: 06102 / 21345

Telefax: 06102 / 21302

e-Mail: patrick@rad-triathlonshop.de